COVID19 – med exam

Version française ici

Erläuterungen für Tauchärzte

Vorbemerkung


  1. Unabhängig davon, ob man eine COVID 19 Erkrankung durchgemacht hat oder eine Impfung erhalten hat, gilt die allgemeine Tauchregel:

Nur wenn man sich gesund und leistungsfähig fühlt, darf getaucht werden.

Dabei ist es unwichtig, wie schwer die Erkrankung oder die Impfnebenwirkungen ursprünglich waren. Für das Vorgehen nach den verschiedenen möglichen Folgen eines Kontaktes mit dem COVID 19 Virus „SARS-CoV2“ siehe unsere Flowchart

  1. Empfehlung:
    Nach durchgemachter COVID19-Erkrankung empfehlen wir vor dem ersten Tauchgang einen 100-Meter-Schwimmtest, am besten in Kraul-Schwimmtechnik, zu machen um die Fitness im Wasser zu überprüfen.

Begründung:
bei vielen Tauchern, die eine COVID19-Erkrankung gut überstanden hatten und sich für komplett geheilt hielten, hat sich gezeigt, dass beim Schwimmen Atemnot auftrat. Nur mit dem Schwimmtest erkannten sie, dass sie im Wasser noch nicht ausreichend leistungsfähig waren um wieder sicher tauchen zu können. Gemäss jüngeren Beobachtungen führt eine COVID 19 Erkrankung oft zu einer länger andauernden und meist unbewussten Erhöhung der Atemfrequenz. Auch nach vollständiger Genesung bleibt dieser erhöhte Atembedarf zunächst bestehen und kehrt nur langsam wieder auf das normale Niveau zurück.

Bei normalen Befunden der Kontrolluntersuchung beim Taucharzt und einem unauffälligen Schwimmtest kann bedenkenlos getaucht werden.


Grundprinzip:


Primär Funktionsabklärungen und keine Bildgebung.

Begründung:

  • Für die Tauchtauglichkeit ist die kardio-pulmonale Funktion ausschlaggebend
  • Bildgebung mit
    a) Rx oder CT: Strahlenbelastung und Kosten
    b) Echokardiographie: Kosten

Bildgebung soll nur gemacht werden, wenn medizinisch indiziert zur weiteren Abklärung des Patienten, unabhängig von der Beurteilung der Tauchtauglichkeit

 

Abklärungen der verschiedenen Gruppen


  1. Taucher, die eine grippale Infektion durchgemacht haben seit Februar 2020, aber nie getestet wurden, haben möglicherweise eine Covid19-Erkrankung durchgemacht. Sie sind aufgefordert den Gesundheits-Check mit dem Questionary zu machen und sich bei Verdacht auf eine SARS-CoV2-Infektion (d.h. falls eine oder mehrere Fragen des Questionary’s mit „Ja“ beantwortet wurden) bei einem Taucharzt zu melden. Dieser entscheidet dann nach einem Gespräch darüber, ob eine vollständige Neubeurteilung der Tauchtauglichkeit notwendig ist, und zu welchem Zeitpunkt sie sinnvollerweise durchgeführt werden sollte.
  2. Taucher, die eine Covid19-Erkrankung durchgemacht haben, aber nicht hospitalisiert werden mussten

Fragestellung:
Wir suchen nach pulmonalen, kardialen, nephrologischen und gerinnungspathologischen Folgeschäden nach Covid19-Erkrankung.

Vorgehen für beide Gruppen identisch:
a) Ausführliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung
b) Ergänzende Anamnese bezüglich pulmonalen, kardialen, nephrologischen und gerinnungspathologischen Symptomen / Problemen
c) Obligate Untersuchungen: Status, EKG, Spirometrie und Urinstatus
d) Optionale Untersuchungen: qualitativer Belastungstest (zB. 20-30 Kniebeugen oder Steptest) mit Pulsoxymetrie

Hilfestellungen durch die SUHMS
Beratungs-eMail-Adresse der SUHMS covid@suhms.org

Geringster Verdacht auf eine persistierende Organschädigung > grosse Untersuchung, wie bei hospitalisierten Patienten

Verrechnung wegen besonders hohem Aufwand CHF 200.- (Empfehlung)

  1. Taucher, die eine Covid19-Erkrankung durchgemacht haben und hospitalisiert wurden

Fragestellung:
Wir suchen nach pulmonalen, kardialen, nephrologischen und gerinnungspathologischen Folgeschäden nach Corona-Infektion.

Vorgehen:
a) Ausführliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung
b) Ergänzende Anamnese bezüglich pulmonalen, kardialen, nephrologischen und gerinnungspathologischen Symptomen / Problemen.
Aus der Krankengeschichte der Hospitalisation müssen alle relevanten Befunde vollständig vorliegen. Wenn ein- oder mehrmals erhöhte Troponin- und oder Pro-BNP-Werte bestimmt wurden, ist von einer kardialen Beteiligung und potentiellen Langzeitfolgen auszugehen und diese müssen gezielt evaluiert werden
c) Obligate Untersuchungen:Status

  • EKG und symptomlimitierte Ergometrie mit Pulsoxymetrie
  • Bodyplethysmographie und Diffusionskapazität (DLCO)
  • Labor:
    – Serum-Kreatinin
    – Urinstatus (inkl. Sediment und Urin-Albumin)

Hilfestellungen durch die SUHMS
Beratungs-eMail-Adresse der SUHMS covid@suhms.org

Bei pathologischen Befunden werden weiterführende Abklärungen gemacht nach medizinischer Indikation unabhängig von der Beurteilung der Tauchtauglichkeit

Verrechnung: Alle Leistungen werden über TARMED abgerechnet, da es sich um eine Abklärung einer Krankheit handelt

  1. Wir sind uns bewusst, dass es in anderen Ländern von unseren Empfehlungen abweichende gibt. Teilweise werden kürzere Wartefristen nach einer durchgemachten Covid19-Erkrankung empfohlen. Das Expertengremium der SUHMS, das die vorliegenden Empfehlungen verfasste, ist nach ausführlicher Diskussion der Meinung, dass das zur Zeit vorhandene Wissen über die neue Krankheit nicht ausreicht, um kürzere Wartezeiten mit ausreichender Sicherheit empfehlen zu können.

Die SUHMS-Empfehlungen werden in kurzen, regelmässigen Abständen von den Experten überprüft und werden angepasst, sobald massgebliche neue Erkenntnisse vorliegen.

Erstellt: 05.06.2020
Revidiert: 26.06.2020, 10.08.2020 (Konferenz vom 31.07.2020), 31.01.2021 (Konferenz vom 29.01.2021), 22.10.21 (ohne Änderung)
Letzte Revision: 14.01.2022