Diving and COVID19

Précisions pour plongeurs (f)

Erläuterungen für Taucher

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Vorbemerkung:


  1. Unabhängig davon, ob man eine COVID 19 Erkrankung durchgemacht hat oder eine Impfung erhalten hat, gilt die allgemeine Tauchregel:

Nur wenn man sich gesund und leistungsfähig fühlt, darf getaucht werden.

Dabei ist es unwichtig, wie schwer die Erkrankung oder die Impfnebenwirkungen ursprünglich waren. Für das Vorgehen nach den verschiedenen möglichen Folgen eines Kontaktes mit dem COVID 19 Virus „SARS-CoV2“ siehe unsere Flowchart

  1. Empfehlung:

Nach durchgemachter COVID19-Erkrankung empfehlen wir vor dem ersten Tauchgang einen 100-Meter-Schwimmtest, am besten in Kraul-Schwimmtechnik, zu machen um die Fitness im Wasser zu überprüfen.

Begründung: bei vielen Tauchern, die eine COVID19-Erkrankung gut überstanden hatten und sich für komplett geheilt hielten, hat sich gezeigt, dass beim Schwimmen Atemnot auftrat. Nur mit dem Schwimmtest erkannten sie, dass sie im Wasser noch nicht ausreichend leistungsfähig waren um wieder sicher tauchen zu können. Gemäss jüngeren Beobachtungen führt eine COVID 19 Erkrankung oft zu einer länger andauernden und meist unbewussten Erhöhung der Atemfrequenz. Auch nach vollständiger Genesung bleibt dieser erhöhte Atembedarf zunächst bestehen und kehrt nur langsam wieder auf das normale Niveau zurück.

Bei normalen Befunden der Kontrolluntersuchung beim Taucharzt und einem unauffälligen Schwimmtest kann bedenkenlos getaucht werden.

Grundprinzip


  1. Falls seit Anfang Februar 2020 nie eine Krankheit («nie krank») aufgetreten ist, besteht eine uneingeschränkte Tauchtauglichkeit
  1. Falls seit Anfang Februar 2020 eine Krankheit («krank») aufgetreten ist (mittelschwere, aber auch nur leichte Grippebeschwerden), ist Corona-Infektion möglich.

Empfehlungen:

a) Durcharbeiten des Fragebogens (Questionary) auf SUHMS-Homepage (suhms.org)
b)  Sollten Beschwerden bei der Krankheit aufgetreten sein (d.h. eine oder mehrere Fragen im Fragebogen wurden mit „Ja“ beantwortet), die mit einer Corona-Infektion vereinbar sind, empfehlen wir das Tauchen vorläufig zu stoppen und einen ausgebildeten Taucharzt zu kontaktieren (Liste zu finden auf der SUHMS-Homepage). Dieser entscheidet dann nach einem Gespräch darüber, ob eine vollständige Neubeurteilung der Tauchtauglichkeit notwendig ist, und zu welchem Zeitpunkt sie sinnvollerweise durchgeführt werden sollte.

Begründung:
Eine Corona-Infektion kann Langzeit-Organschädigungen (Lungen, Herz, Nieren und Gerinnung) verursachen, die trotz fehlenden Beschwerden des Patienten die Tauchtauglichkeit beeinträchtigen. Eine genaue Untersuchung durch einen Taucharzt, der die Risiken fürs Tauchen einschätzen kann, ist nötig.

  1. Falls eine Corona-Infektion (Abstrich positiv) durchgemacht wurde, besteht eine 3-monatige Tauchuntauglichkeit nach Verschwinden der Symptome.

Nach 3 Monaten ist eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung bei einem ausgebildeten Taucharzt nötig.

Begründung:
Es gibt bis jetzt keine genügenden Daten, wie ausgeprägt und wie lange Organschädigungen (Lungen, Herz, Nieren und Gerinnung) durch eine Corona-Infektion anhalten. Die 3-monatige Tauchuntauglichkeit ist eine Sicherheit für den Taucher und seinen Tauchpartner.

  1. Falls eine Corona-Infektion (Abstrich positiv) durchgemacht wurde und eine Hospitalisation war nötig, besteht eine 6-monatige Tauchuntauglichkeit nach Verschwinden der Symptome.

Nach 6 Monaten ist eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung mit zusätzlichen Untersuchungen mit grosser Lungenfunktionsprüfung und ein Belastungs-EKG bei einem ausgebildeten Taucharzt nötig.

Begründung:
Bei Patienten, die so schwer erkrankt waren an einer Corona-Infektion, dass eine Hospitalisation nötig war, muss definitiv von einer relevanten Organbeteiligung ausgegangen werden. Wie ausgeprägt und wie lange diese Organschädigungen (Lungen, Herz, Nieren und Gerinnung) durch eine Corona-Infektion anhalten ist im Moment unklar. Die 6-monatige Tauchuntauglichkeit ist eine Sicherheit für den Taucher und seinen Tauchpartner.

  1. Wir sind uns bewusst, dass es in anderen Ländern von unseren Empfehlungen abweichende gibt. Teilweise werden kürzere Wartefristen nach einer durchgemachten Covid19-Erkrankung empfohlen. Das Expertengremium der SUHMS, das die vorliegenden Empfehlungen verfasste, ist nach ausführlicher Diskussion der Meinung, dass das zur Zeit vorhandene Wissen über die neue Krankheit nicht ausreicht, um kürzere Wartezeiten mit ausreichender Sicherheit empfehlen zu können.

Die SUHMS-Empfehlungen werden in kurzen, regelmässigen Abständen von den Experten überprüft und werden angepasst, sobald massgebliche neue Erkenntnisse vorliegen.

erstellt: 05.06.2020

revidiert:
– 10.08.2020 (Konferenz vom 31.07.2020)
– 31.01.2021 (Konferenz vom 29.01.2021)
– 22.10.21, keine Änderungen
– 14.01.22